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Tatort Niedersachsen: 100 Jahre Todesurteil Fritz Haarmann – säße der Serienmörder heute in der Sicherungsverwahrung?

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Am 4. Dezember 1924 begann sein Sensationsprozess vor dem Schwurgericht beim Landgericht Hannover. Eine entscheidende Rolle für den Verfahrensausgang spielte das Gutachten eines renommierten Göttinger Professors für Psychiatrie. Der hielt Haarmann für zurechnungsfähig. Am 19. Dezember 2024 wurde Haarmann wegen 24-fachen Mordes verurteilt. Die Strafe lautete: Tod durchs Fallbeil.

Was wäre im Urteil herausgekommen, hätte Haarmann 100 Jahre später vor Gericht gestanden? Um diese Frage geht es in der neuen Folge des True-Crime-Podcasts von „Tatort Niedersachsen“. Gastgeber Hendrik Rasehorn spricht mit dem Braunschweiger Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Professor Dr. Jürgen Mauthe. Der ehemalige Direktor des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Königslutter (heute Awo-Psychiatriezentrum) ist bis heute als Psychiater sowie Therapeut ambulant tätig und erstellt Prognosegutachten für verurteilte Straftäter. Er öffnet die Black Box und erklärt, wie Angeklagte für ihre Gerichtsverfahren nach modernen wissenschaftlichen Maßstäben begutachtet werden. Wie schafft man Vertrauen, dass ein Mörder Auskunft gibt, welche Phantasien er bei der Tat hatte? Wie wichtig sind Details der Tathandlungen? Warum spielt die Sexualität des Angeklagten eine besondere Rolle? Diese und noch mehr Fragen werden im Gespräch beantwortet. Dabei wird auch geklärt, warum das Haarmann-Gutachten damals nicht nur fehlerhaft, sondern das Vorgehen des Göttinger Professor zweifelhaft war – auch nach Maßstäben von vor 100 Jahren.

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Was wäre im Urteil herausgekommen, hätte Haarmann 100 Jahre später vor Gericht gestanden? Um diese Frage geht es in der neuen Folge des True-Crime-Podcasts von „Tatort Niedersachsen“. Gastgeber Hendrik Rasehorn spricht mit dem Braunschweiger Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, Professor Dr. Jürgen Mauthe. Der ehemalige Direktor des Niedersächsischen Landeskrankenhauses Königslutter (heute Awo-Psychiatriezentrum) ist bis heute als Psychiater sowie Therapeut ambulant tätig und erstellt Prognosegutachten für verurteilte Straftäter. Er öffnet die Black Box und erklärt, wie Angeklagte für ihre Gerichtsverfahren nach modernen wissenschaftlichen Maßstäben begutachtet werden. Wie schafft man Vertrauen, dass ein Mörder Auskunft gibt, welche Phantasien er bei der Tat hatte? Wie wichtig sind Details der Tathandlungen? Warum spielt die Sexualität des Angeklagten eine besondere Rolle? Diese und noch mehr Fragen werden im Gespräch beantwortet. Dabei wird auch geklärt, warum das Haarmann-Gutachten damals nicht nur fehlerhaft, sondern das Vorgehen des Göttinger Professor zweifelhaft war – auch nach Maßstäben von vor 100 Jahren.

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