Ars Boni 485 Forschungsfreiheit und Terrorismusbekämpfung (Sarah Rachut)
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Wir sprechen mit Sarah Rachut. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung von Prof. Dr. Dirk Heckmann sowie Geschäftsführerin des dortigen Forschungsinstituts TUM Center for Digital Public Services (www.tum-cdps.de). Gegenstand des Gesprächs ist der Beschluss des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 25. September 2023- 1 BvR 2219/20. In diesem geht es um die Durchsuchung der Institutsräumlichkeiten und Dokumentenbeschlagnahme eines Hochschullehrers im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung einer Person, die vom Hochschullehrer im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt interviewt worden war. Das Verfahren stellt wichtige Fragen zu Schutz und Umfang der grundrechtlich garantierten Forschungsfreiheit. Rachut hat zum Verfahren mehrfach publiziert. Links: https://www.gov.sot.tum.de/elaw/team/sarah-rachut/ https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/09/rk20230925_1bvr221920.html https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-090.html Rachut, jurisPR-ITR 2/2024 Anm. 2 (Paywall)
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