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Follow the Rechtsstaat Folge 49

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Überschätzen Gerichte den Datenschutz?

Der Datenschutz hat auch in Deutschland lange Zeit um Anerkennung ringen müssen – gerade Gerichte bezogen sich lieber auf das gut bekannte Allgemeine Persönlichkeitsrecht als auf dieses „neue Grundrecht“. Das beginnt sich mit der DSGVO zu ändern, allerdings lässt sich fragen, ob Gerichte dabei nicht manchmal übers Ziel hinausschießen.

In der Rubrik „Querbeet“ stellt Niko Härting (ab Minute 00:57) die Überlegungen des Deutschen Anwaltvereins zu einem Vorschlag der EU Kommission vor, ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel – den „digitalen Euro“ – einzuführen und was das für anonymes Bezahlen bedeutet.

Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen verdienen danach (ab Minute 11:22) besondere Aufmerksamkeit: Das OLG Köln (Az. 15 U 3/23) wendet im Falle eines Sternekochs, der sich unversehens als Werbebotschafter für Kaviar in einem Verkaufskatalog wiederfand, den Art. 82 DSGVO an, betrachtet also die entgangene fiktive Lizenzgebühr als datenschutzrechtlichen Schaden. Stefan Brink und Niko Härting diskutieren, ob das ein Fehlgriff sein könnte, der Schule macht. Denn die Beweislasten sind im Zivilrecht für Kläger häufig ungünstiger verteilt als im Datenschutzrecht, das dem verantwortlichen Verarbeiter Nachweis- und Rechenschaftspflichten auferlegt.

Das VG Frankfurt/Oder (Urteil vom 29.7.2023, Az. 2 K 1199/18 / ab Minute 20:05) fing sich von Niko Härting in der aktuelle Zeitschrift CR das Verdikt „krasses Fehlurteil“ ein, weil es Sachdaten aus einer Denkmalakte pauschal als personenbezogen einordnete. Der Personenbezug ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO (und seinem Erwägungsgrund 26) zwar äußerst weit gefasst, aber damit jedes Datum wegen seines Bezugs zum (Grundstücks-)Eigentümer für personenbezogen zu halten, überzeugt nicht recht.

Abschließend (ab Minute 29:55) kommt ein Fehltritt der Stadt Köln zur Sprache, die auf dem kommunalen Open Data Portal mehr als 45.000 geblitzte Raser samt Kfz-Kennzeichen bloßstellte – eine evidente Datenpanne. Wie sich öffentliche Stellen in solchen Fällen zu verhalten haben und was ihnen an Sanktionen (nicht) droht, diskutieren die Hosts wie immer (fast) erschöpfend.

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In der Rubrik „Querbeet“ stellt Niko Härting (ab Minute 00:57) die Überlegungen des Deutschen Anwaltvereins zu einem Vorschlag der EU Kommission vor, ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel – den „digitalen Euro“ – einzuführen und was das für anonymes Bezahlen bedeutet.

Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen verdienen danach (ab Minute 11:22) besondere Aufmerksamkeit: Das OLG Köln (Az. 15 U 3/23) wendet im Falle eines Sternekochs, der sich unversehens als Werbebotschafter für Kaviar in einem Verkaufskatalog wiederfand, den Art. 82 DSGVO an, betrachtet also die entgangene fiktive Lizenzgebühr als datenschutzrechtlichen Schaden. Stefan Brink und Niko Härting diskutieren, ob das ein Fehlgriff sein könnte, der Schule macht. Denn die Beweislasten sind im Zivilrecht für Kläger häufig ungünstiger verteilt als im Datenschutzrecht, das dem verantwortlichen Verarbeiter Nachweis- und Rechenschaftspflichten auferlegt.

Das VG Frankfurt/Oder (Urteil vom 29.7.2023, Az. 2 K 1199/18 / ab Minute 20:05) fing sich von Niko Härting in der aktuelle Zeitschrift CR das Verdikt „krasses Fehlurteil“ ein, weil es Sachdaten aus einer Denkmalakte pauschal als personenbezogen einordnete. Der Personenbezug ist in Art. 4 Nr. 1 DSGVO (und seinem Erwägungsgrund 26) zwar äußerst weit gefasst, aber damit jedes Datum wegen seines Bezugs zum (Grundstücks-)Eigentümer für personenbezogen zu halten, überzeugt nicht recht.

Abschließend (ab Minute 29:55) kommt ein Fehltritt der Stadt Köln zur Sprache, die auf dem kommunalen Open Data Portal mehr als 45.000 geblitzte Raser samt Kfz-Kennzeichen bloßstellte – eine evidente Datenpanne. Wie sich öffentliche Stellen in solchen Fällen zu verhalten haben und was ihnen an Sanktionen (nicht) droht, diskutieren die Hosts wie immer (fast) erschöpfend.

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