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Folge 47: Grundsteuererklärung
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In dieser Folge von HAUSFREUNDE beschäftigen wir uns mit der Grundsteuererklärung. Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen Eigentümer von Grundstücken und Immobilien für jeden Besitz bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine Neuerhebung erachtete das Bundesverfassungsgericht als notwendig, da die Berechnung der Grundsteuer bisher auf veralteten Daten beruht: in den alten Bundesländern auf Immobilienwerten, so genannten Einheitswerte, aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Da Immobilienwerte in verschiedenen Regionen seither unterschiedlich gestiegen sind stimmen Einheitswert und tatsächlicher Wert nicht mehr überein. Daher forderte das Bundesverfassungsgericht eine Grundsteuerreform.
Noelani Waldenmeier, stellvertretende Chefredakteurin von DAS HAUS, erklärt, welche Daten dafür benötigt und ans Finanzamt übermittelt werden müssen und worauf Immobilienbesitzer achten müssen. Da nicht alle Bundesländer das gleiche Grundsteuer-Modell anwenden, sind je nachdem wo die Immobilie beziehungsweise das Grundstück liegt unterschiedliche Angaben notwendig.
Zu wissen, in welchem Bundesland welche Daten für die Grundsteuererklärung benötigt werden, ist ein guter Anfang. Doch an wen können sich Eigentümer wenden, wenn zum Beispiel wichtige Dokumente im Grundbuch fehlen? Und überhaupt: Was wird wie berechnet? Werden Kellerräume, Dachböden und Nutzflächen eingerechnet? Ein weiterer Faktor ist das Baujahr der Immobilie. Aber was ist bei einer Kernsanierung? Wir klären die wichtigsten Fragen zur Grundsteuererklärung.
Lesen Sie auf unserer Homepage alles zur Grundsteuer und zum Grundsteuer-Hebesatz.
Mehr Infos unter: Haus.de
Email: hausfreunde@haus.de
70 قسمت
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In dieser Folge von HAUSFREUNDE beschäftigen wir uns mit der Grundsteuererklärung. Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen Eigentümer von Grundstücken und Immobilien für jeden Besitz bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Eine Neuerhebung erachtete das Bundesverfassungsgericht als notwendig, da die Berechnung der Grundsteuer bisher auf veralteten Daten beruht: in den alten Bundesländern auf Immobilienwerten, so genannten Einheitswerte, aus dem Jahr 1964, in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935. Da Immobilienwerte in verschiedenen Regionen seither unterschiedlich gestiegen sind stimmen Einheitswert und tatsächlicher Wert nicht mehr überein. Daher forderte das Bundesverfassungsgericht eine Grundsteuerreform.
Noelani Waldenmeier, stellvertretende Chefredakteurin von DAS HAUS, erklärt, welche Daten dafür benötigt und ans Finanzamt übermittelt werden müssen und worauf Immobilienbesitzer achten müssen. Da nicht alle Bundesländer das gleiche Grundsteuer-Modell anwenden, sind je nachdem wo die Immobilie beziehungsweise das Grundstück liegt unterschiedliche Angaben notwendig.
Zu wissen, in welchem Bundesland welche Daten für die Grundsteuererklärung benötigt werden, ist ein guter Anfang. Doch an wen können sich Eigentümer wenden, wenn zum Beispiel wichtige Dokumente im Grundbuch fehlen? Und überhaupt: Was wird wie berechnet? Werden Kellerräume, Dachböden und Nutzflächen eingerechnet? Ein weiterer Faktor ist das Baujahr der Immobilie. Aber was ist bei einer Kernsanierung? Wir klären die wichtigsten Fragen zur Grundsteuererklärung.
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