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#325: Führt das Urteil zur Strompreisbremse zu neuen Umverteilungen?

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F.A.Z. Einspruch

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von 22 Ökostromerzeugern abgewiesen. Die hatten sich gegen die sogenannte Strompreisbremse gewehrt, mit der die Bundesregierung im Jahr 2022 Sondergewinne abgeschöpft und umverteilt hat. Auslöser waren damals die gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Über das Urteil und seine Folgen sprechen wir mit dem Heidelberger Staatsrechtslehrer Hanno Kube.

Mit Oberstaatsanwalt Dominik Mies unterhalten wir uns anschließend über den Stand der Ermittlungen gegen Fans und Polizisten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim Fußballspiel der Eintracht Frankfurt gegen den VfB Stuttgart vor rund einem Jahr. In diesem Zusammenhang gehen wir auch der Frage nach, ob diese Art von Gewalttaten die Strafverfolgungsbehörden künftig zunehmend beschäftigt.

Zudem sprechen wir über die Reformdebatte rund um den Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Nach der Beleidigung Robert Habecks (Grüne) als „Schwachkopf“ fordern mehrere Politiker die Abschaffung des Paragraphen. Wiederum andere Politiker wollen die Voraussetzung der Norm herabsenken. Wir diskutieren auch, ob die Bezeichnung „Schwachkopf“ ausreicht, um eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durchzuführen.

Im Gerechten Urteil geht es um die Frage, ob ein „Emoji“ in einer Whatsapp-Nachricht eine rechtsverbindliche Erklärung darstellen kann.

Karlsruhe hat die Abschöpfung und Umverteilung der Überschussgewinne von Stromerzeugern gebilligt. Müssen Unternehmen in Krisenzeiten jetzt häufiger mit solchen Maßnahmen rechnen? Das diskutieren wir mit Staatsrechtslehrer Hanno Kube.

Alle Artikel auf F.A.Z. Einspruch: faz.net/einspruch

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Feedback zum Podcast bitte unter: redaktioneinspruch@faz.de

F.A.Z. Einspruch auf Instagram: instagram.com/faz.einspruch

Themen der Sendung:

2:53: Interview mit Hanno Kube zur Strompreisbremse

23:11: Interview mit Dominik Mies zu Fanausschreitungen

38:32: Debatte um Reform der Politikerbeleidigung

49:27: Gerechtes Urteil: OLG München zu Emojis

Mehr zum Thema:

Eintracht Frankfurt und Polizei setzen auf Dialog (faz.net)

Klage gegen Finanzierung der Strompreisbremse gescheitert (faz.net)

Schwachkopf statt Schwarzkopf: Nicht die schlimmste Beleidigung

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden von 22 Ökostromerzeugern abgewiesen. Die hatten sich gegen die sogenannte Strompreisbremse gewehrt, mit der die Bundesregierung im Jahr 2022 Sondergewinne abgeschöpft und umverteilt hat. Auslöser waren damals die gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Über das Urteil und seine Folgen sprechen wir mit dem Heidelberger Staatsrechtslehrer Hanno Kube.

Mit Oberstaatsanwalt Dominik Mies unterhalten wir uns anschließend über den Stand der Ermittlungen gegen Fans und Polizisten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim Fußballspiel der Eintracht Frankfurt gegen den VfB Stuttgart vor rund einem Jahr. In diesem Zusammenhang gehen wir auch der Frage nach, ob diese Art von Gewalttaten die Strafverfolgungsbehörden künftig zunehmend beschäftigt.

Zudem sprechen wir über die Reformdebatte rund um den Straftatbestand der Politikerbeleidigung. Nach der Beleidigung Robert Habecks (Grüne) als „Schwachkopf“ fordern mehrere Politiker die Abschaffung des Paragraphen. Wiederum andere Politiker wollen die Voraussetzung der Norm herabsenken. Wir diskutieren auch, ob die Bezeichnung „Schwachkopf“ ausreicht, um eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durchzuführen.

Im Gerechten Urteil geht es um die Frage, ob ein „Emoji“ in einer Whatsapp-Nachricht eine rechtsverbindliche Erklärung darstellen kann.

Karlsruhe hat die Abschöpfung und Umverteilung der Überschussgewinne von Stromerzeugern gebilligt. Müssen Unternehmen in Krisenzeiten jetzt häufiger mit solchen Maßnahmen rechnen? Das diskutieren wir mit Staatsrechtslehrer Hanno Kube.

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23:11: Interview mit Dominik Mies zu Fanausschreitungen

38:32: Debatte um Reform der Politikerbeleidigung

49:27: Gerechtes Urteil: OLG München zu Emojis

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