Ep. 183 - Aufwendungsersatz eines Pflichtteilsberechtigten für ein Verkehrswertgutachten
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Gelegentlich kommt es vor, dass ein Pflichtteilsberechtigter sich in der Verlegenheit sieht, doch selbst ein Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen, obwohl eigentlich den Erben diese Verpflichtung trifft. Gerade wenn der Erbe ein Gutachten vorlegt, dass nicht plausibel scheint, kann sich diese Problematik stellen.
Das LG Arnsberg hat einen solchen Fall entschieden und damit die Rechte des Pflichtteilsberechtigten in diesem Punkt gestärkt, LG Arnsberg Urteil vom 17.09.2021, Az.: 1 O 261/19.
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