Ep. 180 - Kann ein Erbscheinsantrag durch einen Vorsorgebevollmächtigten gestellt werden?
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Generell wird man diese Frage erst einmal mit "Nein" beantworten müssen. Denn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Erbscheinsverfahren obliegt dem Antragsteller selbst. Eine Vertretung ist hier nicht vorgesehen. Was aber, wenn der betreffende Erbe nicht in der Lage ist, den Antrag selbst zu stellen, z. B. weil er geschäftsunfähig ist? Hierzu hat sich das OLG Bremen in seinem Beschluss vom 14.09.2021, Az.: 5 W 27/21, geäußert. Die Frage ist in Literatur und Rspr. bislang streitig. Durch die Entscheidung des OLG Bremen haben wir aber zumindest ein Argument mehr...
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