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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie - Version vom 21. Februar 2024 Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 01.04.2021 (Az. 42 Ca 16289/20) Kurzfassung der Entscheidungsgründe: 1. Fehlende ärztliche Untersuchung: • Die vom Kläger eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden von einer Ärztin ausschließlich auf Basis eines Online-Fragebogens über „au-schein.de“ erstellt. • Es gab weder eine persönliche noch eine telefonische Untersuchung oder bestehende Patientenbeziehung zur Ärztin. 2. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Beweisregeln: • Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur dann ein Beweis für eine Arbeitsunfähigkeit, wenn sie auf einer ärztlichen Untersuchung basiert. • Ohne Untersuchung handelt es sich nicht um eine „ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). 3. Kein Ausnahmefall durch COVID-19: • Auch während der Pandemie galt nach der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL), dass eine ärztliche Untersuchung für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. • Zwar waren telefonische Anamnesen bei bestimmten Erkrankungen vorübergehend zulässig, dies erfordert jedoch eine direkte ärztliche Befragung, die hier nicht stattfand. 4. Folge für den Kläger: • Da der Kläger keinen ausreichenden Beweis für seine Arbeitsunfähigkeit erbracht hat, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. ähnliche Podcastfolgen: 1. Krankheit des Arbeitnehmers – welche Pflichten bestehen? Artikel : 1. Personalgespräch bei Krankheit? Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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Freistellung - nach Kündigung möglich - bezahlt - unbezahlt - widerruflich - unwiderruflich Annameverzugslohn - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Februar 2025 – 5 AZR 127/24 Sachverhalt Der Kläger war seit November 2019 als Senior Consultant bei der Beklagten tätig und verdiente monatlich 6.440 Euro brutto. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 29. März 2023 zum 30. Juni 2023 und stellte den Kläger unwiderruflich unter Anrechnung von Resturlaub frei. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage, die vor dem Arbeitsgericht Erfolg hatte. Auch die Berufung der Beklagten wurde vom Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Nach Zugang der Kündigung meldete sich der Kläger arbeitssuchend, erhielt jedoch erst Anfang Juli 2023 Vermittlungsvorschläge von der Agentur für Arbeit. Die Beklagte hingegen schickte ihm bereits im Mai und Juni 2023 insgesamt 43 Stellenangebote. Der Kläger bewarb sich auf sieben dieser Stellen, allerdings erst ab Ende Juni. Die Beklagte verweigerte die Gehaltszahlung für Juni 2023 und argumentierte, dass sich der Kläger frühzeitiger hätte bewerben müssen. Da er dies unterlassen habe, müsse er sich nach § 615 Satz 2 BGB einen fiktiven anderweitigen Verdienst anrechnen lassen. Das Arbeitsgericht wies die Klage auf Vergütung ab, das Landesarbeitsgericht gab ihr auf Berufung des Klägers statt. Die Beklagte legte Revision beim Bundesarbeitsgericht ein. Urteilsgründe Das Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten des Klägers und wies die Revision der Beklagten zurück: Die Beklagte befand sich durch die einseitige Freistellung während der Kündigungsfrist im Annahmeverzug und schuldet dem Kläger die volle Vergütung gemäß § 615 Abs. 1 BGB i.V.m. § 611a Abs. 2 BGB. Der Kläger muss sich keinen fiktiven anderweitigen Verdienst anrechnen lassen, weil er nicht böswillig im Sinne des § 615 Satz 2 BGB auf einen anderen Erwerb verzichtet hat. Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Beschäftigung aufzunehmen, um den Arbeitgeber finanziell zu entlasten. § 615 Satz 2 BGB enthält eine Billigkeitsregelung, die eine Interessenabwägung erfordert. Die Beklagte konnte nicht darlegen, dass ihr die Erfüllung des fortbestehenden Beschäftigungsanspruchs unzumutbar gewesen wäre. Das Urteil stellt klar, dass Arbeitgeber, die Arbeitnehmer einseitig freistellen, weiterhin die Vergütung schulden, sofern der Arbeitnehmer nicht offensichtlich gegen Treu und Glauben untätig bleibt. Artikel : 1. Freistellung nach Kündigung 2. unwiderrufliche Freistellung 3. Kündigung Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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1 Arbeitsrechtsschutz - sinnvoll? 16:54
- § 12 a ArbGG beachten! - Schadenfall (Ereignis) - freie Anwaltswahl - finanzielle Entlastung - Deckungsanfrage einholen - gesonderte Gebühren für Deckungsanfrage? - nicht alles ist versichert - Weiterbeschäftigungsantrag - Anwaltsgebühren nach RVG / nicht bei Stundenhonorar Artikel : 1. Rechtsschutz im Arbeitsrecht 2. Kündigungsschutzklage (nebst Kosten) Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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1 Aschenputtel sortiert Knöpfe 10:44
LAG Schleswig-Holstein Urteil v. 30.09.2014 – 1 Sa 107/14 Vorinstanz: ArbG Flensburg v. 30.01.2014 – 2 Ca 277/12 Sachverhalt: Die Klägerin war seit 1976 bei der Bundeswehrverwaltung als Botin und später als Kammerarbeiterin in der Kleiderkammer beschäftigt. Aufgrund einer frühkindlichen Schädigung ist sie schwerbehindert (GdB 100) und kann nur einfache Tätigkeiten ohne eigenen Entscheidungsspielraum ausführen. Durch den Umbau der Streitkräfte und die Abschaffung der Wehrpflicht verringerten sich die an ihrem Standort anfallenden Tätigkeiten erheblich. Eine Versetzung an einen anderen Dienstort war aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Ab September 2011 wurde die Klägerin täglich nur für kurze Zeit mit unterwertigen Tätigkeiten beschäftigt, darunter: - Bündeln von Kleiderbügeln, - Zerreißen von Pappkartons, - Zerschneiden von Uniformabzeichen, - Freitags Reinigungstätigkeiten, - Sortieren von Knöpfen, wobei die Knöpfe abends absichtlich wieder durcheinandergebracht wurden, sodass die Klägerin sie am nächsten Tag erneut sortieren musste. Die Klägerin empfand diese Tätigkeiten als erniedrigend und machte eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend. Sie forderte eine Entschädigung von mindestens 10.000 Euro. Das Arbeitsgericht Flensburg sprach ihr zunächst 5.000 Euro zu, da die Zuweisung der Tätigkeiten als eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gewertet wurde. Hiergegen legte die Beklagte Berufung ein. Urteilsgründe: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein bestätigte, dass die Klägerin durch die Art ihrer Beschäftigung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, insbesondere durch: Das Sortieren von Knöpfen, die absichtlich wieder durcheinandergebracht wurden, was als sinnlose und entwürdigende Arbeit eingestuft wurde. Die stundenweise völlige Untätigkeit, die eine Abwertung ihrer Arbeitskraft bedeutete. Allerdings wurde die Klage auf Entschädigung abgewiesen, da das Gericht die Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht als schwerwiegend genug einstufte, um eine Geldentschädigung zu rechtfertigen. Ausschlaggebend war: Kein vorsätzliches Schikanieren durch den Arbeitgeber: Die Umstrukturierung der Bundeswehr war der Hauptgrund für den Wegfall der regulären Tätigkeiten. Keine Versetzungsmöglichkeit: Die Klägerin konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht an einen anderen Standort wechseln. Kein schweres Verschulden des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hatte die Klägerin nicht aktiv herabgesetzt oder diskriminiert, sondern stand vor einem organisatorischen Problem. Das Gericht argumentierte, dass eine Entschädigung nur bei einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung geboten sei, was hier nicht vorliege. Daher wurde die Berufung der Beklagten erfolgreich und die Zahlung der 5.000 Euro Entschädigung aufgehoben. Artikel : 1. Freistellung nach Kündigung 2. unwiderrufliche Freistellung 3. Muss man als Arbeitnehmer putzen? Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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Sachverhalt Die Klägerin, eine Verkäuferin im Einzelhandel, widersetzte sich der Umstellung der Gehaltsabrechnungen auf ein digitales Mitarbeiterpostfach, das durch eine Konzernbetriebsvereinbarung eingeführt wurde. Diese Regelung sah vor, dass alle Personaldokumente elektronisch bereitgestellt und über ein passwortgeschütztes Portal abrufbar sind. Falls ein Beschäftigter privat keinen Online-Zugriff hat, sollte eine Einsicht und ein Ausdruck im Betrieb ermöglicht werden. Die Klägerin verlangte weiterhin Abrechnungen in Papierform. Das Landesarbeitsgericht gab der Klage statt, da die digitale Bereitstellung nicht den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Erteilung genüge. Entscheidend sei, dass die Klägerin das digitale Postfach nicht für den Empfang rechtlicher Erklärungen bestimmt habe. Urteilsgründe Das Bundesarbeitsgericht hob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Es stellte fest, dass die Bereitstellung der Entgeltabrechnung in einem digitalen Mitarbeiterpostfach grundsätzlich den Anforderungen des § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO genügt, da die Abrechnung eine Holschuld des Arbeitnehmers ist. Der Arbeitgeber muss den Zugang nicht sicherstellen, sondern lediglich eine elektronische Abrufmöglichkeit bereitstellen. Jedoch muss berücksichtigt werden, ob Arbeitnehmer, die privat keinen Online-Zugang haben, eine zumutbare Alternative zur Einsicht und zum Ausdruck der Abrechnung im Betrieb erhalten. Zudem blieb offen, ob die Einführung des digitalen Postfachs in die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats fällt, weshalb eine abschließende Entscheidung nicht getroffen wurde. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2025 – 9 AZR 48/24 Artikel: 1. Darf der Arbeitgeber die Lohnabrechnung in elektronischer Form erteilen? 2. Wann muss der Arbeitgeber den Lohn nach einer Kündigung zahlen? 3. Lohnbescheinigung -was man wissen sollte! Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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BAG Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15 Sachverhalt : Der Kläger war seit 2003 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt befristet als Medizinischer Dokumentationsassistent (MDA) bis 31.12.2013. Aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vom 29.11.2013 bis 21.02.2014 konnte er seiner Tätigkeit nicht nachgehen. Die Beklagte lud den Kläger während seiner Arbeitsunfähigkeit zu Personalgesprächen am 06.01.2014 und 11.02.2014 ein, um die Möglichkeit einer weiteren Beschäftigung zu klären. Der Kläger sagte diese Termine mit Hinweis auf seine Arbeitsunfähigkeit ab. Nach erneuter Einladung forderte die Beklagte einen ärztlichen Nachweis, der die Unfähigkeit zur Teilnahme an einem Personalgespräch bescheinigt. Der Kläger verweigerte dies und erhielt eine Abmahnung. Der Kläger verlangte die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte und stellte fest, dass er während einer Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet sei, an Personalgesprächen teilzunehmen. Entscheidungsgründe : 1. Weisungsrecht während der Arbeitsunfähigkeit (§ 106 GewO, § 241 Abs. 1 und 2 BGB): • Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit entfällt die Pflicht zur Erbringung der Hauptleistung sowie unmittelbar damit zusammenhängender Nebenleistungspflichten. • Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bleibt in Bezug auf leistungssichernde Nebenpflichten und Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) grundsätzlich bestehen, ist jedoch auf dringende betriebliche Anlässe beschränkt. 2. Dringender betrieblicher Anlass: • Ein dringender betrieblicher Anlass liegt nur vor, wenn das Personalgespräch nicht auf einen Zeitpunkt nach der Arbeitsunfähigkeit verschoben werden kann und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers unabdingbar ist. • Die Beklagte konnte nicht darlegen, warum ein Gespräch während der Arbeitsunfähigkeit notwendig war oder warum eine schriftliche Kommunikation unzureichend gewesen wäre. Artikel : 1. Abfindung bei Kündigung wegen Krankheit 2. BEM - was ist das? Homepage : Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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BAG, Urteil vom 15. Januar 2025 – 5 AZR 284/24 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Ausland Sachverhalt: Kläger: Seit 2002 als Lagerarbeiter beschäftigt, Bruttogehalt 3.612,94 €. Vorfall: Beklagte: Kürzte die Vergütung und verweigerte die Entgeltfortzahlung mit Verweis auf Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Beweiswert der Bescheinigung: Grundsätzlich sind Bescheinigungen aus Nicht-EU-Staaten gleichwertig, wenn der Arzt klar zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterscheidet. In diesem Fall hat die Gesamtwürdigung des Sachverhalts durch die Vorinstanz jedoch gefehlt. Auffälligkeiten im Einzelfall: Bescheinigung für 24 Tage ohne Wiedervorstellung. Reisebuchung und Rückreise trotz attestiertem Reiseverbot. Wiederholte Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt nach Urlaubszeiten (2017, 2019, 2020). Folge: Diese Umstände begründen ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung. Der Kläger trägt nun die volle Darlegungs- und Beweislast für seine Arbeitsunfähigkeit. Artikel : 1. Krankschreibung nach Kündigung´ 2. E nde der Krankschreibung - wann am letzten Tag? 3. Anzeige der Arbeitsunfähigkeit- was ist zu tun? Homepage: Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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EuGH, Urteil vom 19.12.2024 - Rs. C-531/23 ( Pressemitteilung v. 19.12.2024 ) Sachverhalt Die Klägerin (HJ), eine Hausangestellte, klagte gegen ihre Arbeitgeber (US und MU) nach ihrer Entlassung. Sie verlangte die Abgeltung von Überstunden und nicht genommenen Urlaubstagen. Die spanische Gesetzgebung (Königliches Dekret 1620/2011) sieht eine Ausnahme für Haushalte vor, die sie von der Verpflichtung zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit von Hausangestellten befreit. Problem: Die nationale Regelung führt dazu, dass Hausangestellte Schwierigkeiten haben, ihre tatsächliche Arbeitszeit nachzuweisen, was möglicherweise im Widerspruch zur Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht Bewertung durch den EuGH: Verstoß gegen Unionsrecht: Eine Regelung, die die Arbeitszeiterfassung für Hausangestellte ausschließt, verstößt gegen: Ohne Arbeitszeiterfassung werden Arbeitnehmer daran gehindert, ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Schwächere Position der Arbeitnehmer: Arbeitnehmer sind in der Regel die schwächere Vertragspartei. 2. Arbeitstage pro Monat 3. BAG: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Homepage : Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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Fünftelregelung für Abfindungen: Ab 2025 keine Anwendung mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren. Steuerliche Entlastung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung. Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung: Krankenversicherung: 66.150 € jährlich, 5.512,50 € monatlich. Rentenversicherung: 96.600 € jährlich, 8.050 € monatlich. Knappschaftliche Rentenversicherung: 118.800 € jährlich, 9.900 € monatlich. Erhöhung des Mindestlohns und Anpassung bei Minijobs: Mindestlohn steigt auf 12,82 € pro Stunde. Minijob-Grenze wird auf 556 € monatlich erhöht. Midijob-Grenze liegt künftig zwischen 556,01 € und 2.000 € brutto. Anpassungen beim Elterngeld: Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf 175.000 € pro Jahr gesenkt. Gilt für Kinder, die ab April 2025 geboren werden. Elternzeit und Pflegezeit in Textform: Anträge können ab 2025 digital (z. B. per E-Mail) gestellt werden. Elektronische Arbeitszeugnisse: Erlaubt mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS), wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Erleichterungen im Mutterschutzgesetz: Pflicht zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung entfällt, wenn der Ausschuss für Mutterschutz bereits passende Vorgaben veröffentlicht hat. Beitrag dazu: " Neuerungen im Arbeitsrecht 2025 " Homepage : Anwalt Arbeitsrecht in Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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Im Jahr 2024 gab es mehrere bedeutende arbeitsrechtliche Entscheidungen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Interesse sind. 1. Gleichbehandlung von Teilzeitkräften bei Überstundenvergütung: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 5. Dezember 2024 (Az.: 8 AZR 370/20), dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstunden nicht benachteiligt werden dürfen. 2. Feiertagszuschläge und regelmäßiger Beschäftigungsort: Am 1. August 2024 urteilte das BAG (Az.: 6 AZR 38/24), dass für den Anspruch auf Feiertagszuschläge der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich ist. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Feiertagszuschläge, auch wenn sie an einem Feiertag in einem anderen Bundesland ohne Feiertagsstatus arbeiten, sofern ihr regelmäßiger Arbeitsort in einem Bundesland mit Feiertag liegt. 3. Kündigung bei Weigerung des Tragens von vorgeschriebener Arbeitskleidung: Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied am 21. Mai 2024 (Az.: 3 SLa 224/24), dass die wiederholte Weigerung eines Arbeitnehmers, vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen, trotz Abmahnungen eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. 4. Am 23. April 2024 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall 5 AZR 212/23 über die Vergütung von Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten. Der Kläger, ein Containermechaniker, forderte die Bezahlung dieser Zeiten, da er spezielle Arbeitskleidung tragen und sich nach der Arbeit aufgrund starker Verschmutzung reinigen musste. 5. Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes: In seinem Urteil vom 7. Februar 2024 (Az.: 5 AZR 177/23) befasste sich das BAG mit der Frage, unter welchen Umständen Arbeitnehmer nach einer Kündigung verpflichtet sind, anderweitigen Verdienst zu erzielen, um den Schaden des Arbeitgebers zu mindern. Homepage : Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin im Prenzlauer Berg/Pankow 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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BAG, Beschluss vom 14.02.2017, 9 AZB 49/16 - einfach/ qualifiziert - Zwischenzeugnis, wann und warum - Zeugnisgrundsätze - Vereinbarungen: Note / Abschlussformel - eigener Entwurf - Anspruch auf bestimmte Note - Vollstreckbarkeit - Aufforderung sinnvoll Artikel: 1. Zeugnis, wie lange hat der Arbeitgeber Zeit? 2. Arbeitspapiere Homepage : Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20) Kernaussagen des Urteils: Tarifregelung: Überstundenzuschläge nur bei Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten benachteiligt Teilzeitkräfte. Rechtsverstöße: Verstoß gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Mittelbare Geschlechtsdiskriminierung (§ 7 Abs. 1 AGG), da Teilzeitkräfte überwiegend Frauen sind. Unwirksamkeit : Tarifliche Regelung ohne anteilige Anpassung für Teilzeitkräfte ist unwirksam. Artikel: 1. Arbeitslohn 2. Kennt der Arbeitgeber die Überstunden muss er zahlen? Homepage : Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 22. 01.2023 - AZ 116/22) - gesetzlicher Anspruch (_): Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag - betriebliche Übung - Freiwilligkeit heißt nicht, dass zukünftig nicht mehr gewährt wird - Zweck des Weihnachtsgeldes - Betriebsteuer oder Leistungsvergütung - Auslegung zu Lasten des Arbeitgebers, wenn nicht eindeutig erklärt Artikel: 1. Weihnachtsgeld 2. Sonderzahlungen vom Arbeitgeber Homepage : Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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Fall: Krause und Müller - vor 4 Jahren beschäftigt - soll Probearbeit machen am Montag - am Dienstag wird der AV unterschreiben (dort steht nichts von einer ordentlichen Kündigung) Befristung bis 31.12.2025 - Verlängerung am 1.1.2026 mit Anpassung der Ausschlussklausel im AV Befristung ohne Sachgrund ist der Normalfall 1. Fehler: Vorbeschäftigung 2. Fehler: Probearbeit / Vertragsschluss nach Arbeitsaufnahme 3. Fehler: 2 Jahre und 3-fache Verlängerung überschritten 4. Fehler: Verlängerung mit Vertragsänderungen 5. Fehler: ordentliche Kündigung vergessen Artikel: 1. befristeter Arbeitsvertrag - was man wissen muss! 2. Entfristungsklage 3. eingescannte Unterschrift bei einer Befristung 4. befristete Erhöhung der Arbeitszeit Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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Probleme mit dem eigenen Anwalt - fachliche Eignung (Spezialisierung) - Kommunikation - aggressives Verhalten - Schriftsätze - Motivation (Streitwert) Artikel: 1. Anwalt in Berlin Marzahn Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin 🎓 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 📍 Christburger Str. 23, 10405 Berlin 📧 E-Mail: info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📞 Telefon: 030 74923060 📠 Fax: 030 74923818 🌐 Webpage: rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de…
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