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In guter Verfassung – Das Grundgesetz für morgen | 34 Jahre Wiedervereinigung: Haben wir die Chance auf eine gemeinsame Verfassung verpasst?

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Immer noch Unterschiede zwischen Ost und West

Die Wiedervereinigung ist inzwischen fast 34 Jahre her. Und trotzdem sprechen wir immer noch über Ost und West. Osten und Westen nähern sich zwar an, es gibt aber bis heute immer noch strukturelle Unterschiede, etwa bei den Löhnen. Das sagt zum Beispiel der Bericht „Zum Stand der Deutschen Einheit“, der im Oktober 2023 vom Ostbeauftragten der Bundesregierung vorgestellt wurde.

Dass die ehemalige Mauer in vielen Köpfen immer noch da ist, das hat viele Gründe. Und das Grundgesetz hat vielleicht auch etwas damit zu tun. Denn es gibt immer wieder Stimmen — etwa die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt — die sagen, man hätte bei der Wiedervereinigung die historische Chance verpasst, sich eine gemeinsame Verfassung zu geben und damit mehr gesamtdeutsches Identitätsgefühl zu schaffen.

Keine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung

Als die Mauer fällt, ist der demokratische Wille der meisten Menschen in der DDR, dass es eine möglichst schnelle Wiedervereinigung gibt — und keinen langen verfassungsgebenden Prozess. Die frei gewählte letzte Volkskammer, das Parlament der DDR, beschließt deshalb in einer Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 mit großer Mehrheit: Das Grundgesetz soll zum 3. Oktober 1990 die gesamtdeutsche Verfassung werden. Die Änderungen infolge des Einigungsvertrags sind minimal.

Hat man damals eine historische Chance verpasst, sich eine gemeinsame Verfassung zu geben? Hätte eine solche gemeinsame Verfassung strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West verhindert? Und welche Aspekte hätte man aus der DDR möglicherweise nach der Wiedervereinigung ins Grundgesetz übernehmen können? Darüber hat Podcast-Host Rabea Schloz im Podcast-Live-Event in den Räumen der Stiftung Forum Recht für diese Folge von „In guter Verfassung“ mit dem Publikum sowie mit dem Verfassungsrechtler Alexander Thiele, der Sozialwissenschaftlerin und Juristin Maria Wersig und mit Markus Meckel gesprochen, der als letzter und erster frei gewählter Außenminister der DDR die deutsche Einheit mitverhandelt hat.


Das ist die neue, zehnteilige Staffel der Podcast-Reihe „In guter Verfassung? Das Grundgesetz für morgen“ von detektor.fm und der Stiftung Forum Recht anlässlich 75 Jahre Grundgesetz. Wir fragen: Wie fit ist unsere Verfassung eigentlich für die nächsten 75 Jahre? Was bedroht sie von innen und von außen? Kann sich ein Rechtsstaat auf demokratische Weise selbst abschaffen? Und mit welchen Instrumenten können wir das Grundgesetz und den Rechtsstaat am besten vor Demokratiefeinden schützen? Alle Folgen gibt es hier bei detektor.fm und unter anderem bei Amazon Music, Apple Podcasts, RTL+ und Spotify.

Redaktion (Stiftung Forum Recht): Kathrin Schön, Marie-Elisabeth Miersch, Lilly Stumpf

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Immer noch Unterschiede zwischen Ost und West

Die Wiedervereinigung ist inzwischen fast 34 Jahre her. Und trotzdem sprechen wir immer noch über Ost und West. Osten und Westen nähern sich zwar an, es gibt aber bis heute immer noch strukturelle Unterschiede, etwa bei den Löhnen. Das sagt zum Beispiel der Bericht „Zum Stand der Deutschen Einheit“, der im Oktober 2023 vom Ostbeauftragten der Bundesregierung vorgestellt wurde.

Dass die ehemalige Mauer in vielen Köpfen immer noch da ist, das hat viele Gründe. Und das Grundgesetz hat vielleicht auch etwas damit zu tun. Denn es gibt immer wieder Stimmen — etwa die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt — die sagen, man hätte bei der Wiedervereinigung die historische Chance verpasst, sich eine gemeinsame Verfassung zu geben und damit mehr gesamtdeutsches Identitätsgefühl zu schaffen.

Keine neue Verfassung nach der Wiedervereinigung

Als die Mauer fällt, ist der demokratische Wille der meisten Menschen in der DDR, dass es eine möglichst schnelle Wiedervereinigung gibt — und keinen langen verfassungsgebenden Prozess. Die frei gewählte letzte Volkskammer, das Parlament der DDR, beschließt deshalb in einer Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 mit großer Mehrheit: Das Grundgesetz soll zum 3. Oktober 1990 die gesamtdeutsche Verfassung werden. Die Änderungen infolge des Einigungsvertrags sind minimal.

Hat man damals eine historische Chance verpasst, sich eine gemeinsame Verfassung zu geben? Hätte eine solche gemeinsame Verfassung strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West verhindert? Und welche Aspekte hätte man aus der DDR möglicherweise nach der Wiedervereinigung ins Grundgesetz übernehmen können? Darüber hat Podcast-Host Rabea Schloz im Podcast-Live-Event in den Räumen der Stiftung Forum Recht für diese Folge von „In guter Verfassung“ mit dem Publikum sowie mit dem Verfassungsrechtler Alexander Thiele, der Sozialwissenschaftlerin und Juristin Maria Wersig und mit Markus Meckel gesprochen, der als letzter und erster frei gewählter Außenminister der DDR die deutsche Einheit mitverhandelt hat.


Das ist die neue, zehnteilige Staffel der Podcast-Reihe „In guter Verfassung? Das Grundgesetz für morgen“ von detektor.fm und der Stiftung Forum Recht anlässlich 75 Jahre Grundgesetz. Wir fragen: Wie fit ist unsere Verfassung eigentlich für die nächsten 75 Jahre? Was bedroht sie von innen und von außen? Kann sich ein Rechtsstaat auf demokratische Weise selbst abschaffen? Und mit welchen Instrumenten können wir das Grundgesetz und den Rechtsstaat am besten vor Demokratiefeinden schützen? Alle Folgen gibt es hier bei detektor.fm und unter anderem bei Amazon Music, Apple Podcasts, RTL+ und Spotify.

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