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Nutzungsrechte für Fotos fair abrechnen

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Wie ist das eigentlich mit den Nutzungsrechten für Fotos, die bei einem Kundenshooting entstehen?

Manche Kunden stellen sich auf den Standpunkt:

„Ich habe doch für das Fotoshooting bezahlt, also kann ich mit den Bildern machen, was ich will!“

Ganz so richtig ist das allerdings nicht. Der Kunde darf mit dem Bildern genau das machen, was vereinbart ist. Nicht mehr, und nicht weniger.

Bei der Preisgestaltung für Fotografen ist es also wichtig, das Thema Nutzungsrechte zu beachten.

Klar kommunizieren

Daher mein klarer Tipp: Schreibe in das Angebot genau hinein, welche Nutzungsrechte du dem Kunden gewährst.

Wenn der Kunde sagt: „Wir möchten Fotos für unsere Mitarbeiter-Zeitung haben“ dann steht im Angebot „Veröffentlichungsrechte für Mitarbeiterzeitung“. Dann fühlt er sich verstanden und merkt, dass wir seinen Auftrag richtig aufgefasst haben.

Wenn er dagegen unbeschränkte Nutzungsrechte haben möchte, kannst Du ihm auch das anbieten und einen entsprechend höheren Grundpreis abrechnen.

Mach es dem Kunden so einfach wie möglich

Grundsätzlich sollten wir es unseren Kunden so einfach wie möglich machen, mit uns zusammenzuarbeiten. Komplizierte Nutzungsklauseln schrecken eher ab als dass sie helfen.

In der heutigen Zeit sind viele Kunden durch Abmahnungsprozesse und Nachforderungen von Fotografen verunsichert und freuen sich, wenn sie einen Fotografen treffen, der ihre Situation versteht.

Lokale Firmen erhalten unbeschränkte Nutzungsrechte

Ein lokaler Kunde (also ein Selbständiger, eine Arztpraxis etc.), der Fotos zur Eigenwerbung verwendet, kann unbeschränkte Nutzungsrechte erhalten.

Wenn also beispielsweise ein Arzt Fotos, die er eigentlich für seine Homepage erstellt hat, dann auch noch für das Autorenfoto eines Fachartikels im Ärztemagazin einsetzt, ist damit keine sehr große Erweiterung der Nutzung verbunden.

Solche Nutzung nachzuvollziehen und separat abzurechnen wäre mehr Aufwand, als von Anfang an einen höheren Grundpreis anzusetzen und die Nutzung generell freizugeben.

Nutzungsrechte in der Werbefotografie

Anders sieht das bei werblich genutzten Aufnahmen aus. Bei Werbefotos für beispielsweise einen Sportartikelhersteller steht die geplante Nutzung genau im Angebot. Wenn die Fotos später in weiteren Kampagnen eingesetzt werden, fließt zusätzliches Geld.

Das ist branchenüblich und es kann sich um ganz beträchtliche Summen handeln.

Die Höhe der üblichen Nutzungshonorare in solchen Fällen lässt sich in der MfM-Liste nachschlagen.

Heute zahlt niemand mehr Nutzungsrechte?

Manche Auftraggeber behaupten:

„Heute werden keine Nutzungsrechte mehr gezahlt. Das Konzept ist nicht mehr zeitgemäß.“

oder

Dein Mitbewerber berechnet auch keine Nutzungsrechte, also erwarten wir das von dir auch.“

In diesem Fall kannst du deinem Auftraggeber erläutern, dass er sich ohne eine klare Vereinbarung über die Nutzungsrechte selbst angreifbar macht. Im schlimmsten Fall droht ihm rechtlicher Ärger oder Nachzahlungen.

Bei dir aber bekommt er eine klare Vereinbarung zu einem fairen Honorar.

Fotos sind keine Socken

Manche Leute, die sich in der Branche nicht auskennen, denken: „Das ist doch Abzocke!“ Der Fotograf hat doch sein Honorar für Fotos bereits bekommen und will jetzt für eine zusätzliche Nutzung noch einmal Geld sehen, ohne irgendetwas dafür zu tun.

Und dann kommt der Vergleich mit den Socken: Wenn ich Socken gekauft und bezahlt habe, dann gehören sie mir. Und ich muss nicht jedesmal neues Geld bezahlen, wenn ich sie anziehen möchte. Genauso sollte das auch bei Fotoaufnahmen sein.

Fotos sind aber keine Socken!

Gerade dann, wenn es um eine intensive und für den Kunden lukrative Nutzung handelt, würde sich ein Fotograf unter Wert verkaufen, wenn er mit einer (niedrigen) Einmalzahlung alle Rechte aus der Hand gibt. Das ist keine Hochpreisstrategie, sondern eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Fotos.

Rechtssicherheit

Ein weiteres Argument für die Ausweisung von Nutzungsrechten ist die Rechtssicherheit, die Kunden damit erhalten.

Gibt es keine sinnvolle Vereinbarung (und Vergütung) für die Nutzung der erstellten Fotos, kann es sein, dass später Nachforderungen fällig werden.

Das ist eine Situation, die du deinen Kunden ersparen möchtest.

Mein Tipp

Denk darüber nach, wie Du das mit den Nutzungsrechten handhaben möchtest. Und besprich deine Vorstellungen klar mit deinen Kunden, dann steht einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nichts im Weg.

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Wie ist das eigentlich mit den Nutzungsrechten für Fotos, die bei einem Kundenshooting entstehen?

Manche Kunden stellen sich auf den Standpunkt:

„Ich habe doch für das Fotoshooting bezahlt, also kann ich mit den Bildern machen, was ich will!“

Ganz so richtig ist das allerdings nicht. Der Kunde darf mit dem Bildern genau das machen, was vereinbart ist. Nicht mehr, und nicht weniger.

Bei der Preisgestaltung für Fotografen ist es also wichtig, das Thema Nutzungsrechte zu beachten.

Klar kommunizieren

Daher mein klarer Tipp: Schreibe in das Angebot genau hinein, welche Nutzungsrechte du dem Kunden gewährst.

Wenn der Kunde sagt: „Wir möchten Fotos für unsere Mitarbeiter-Zeitung haben“ dann steht im Angebot „Veröffentlichungsrechte für Mitarbeiterzeitung“. Dann fühlt er sich verstanden und merkt, dass wir seinen Auftrag richtig aufgefasst haben.

Wenn er dagegen unbeschränkte Nutzungsrechte haben möchte, kannst Du ihm auch das anbieten und einen entsprechend höheren Grundpreis abrechnen.

Mach es dem Kunden so einfach wie möglich

Grundsätzlich sollten wir es unseren Kunden so einfach wie möglich machen, mit uns zusammenzuarbeiten. Komplizierte Nutzungsklauseln schrecken eher ab als dass sie helfen.

In der heutigen Zeit sind viele Kunden durch Abmahnungsprozesse und Nachforderungen von Fotografen verunsichert und freuen sich, wenn sie einen Fotografen treffen, der ihre Situation versteht.

Lokale Firmen erhalten unbeschränkte Nutzungsrechte

Ein lokaler Kunde (also ein Selbständiger, eine Arztpraxis etc.), der Fotos zur Eigenwerbung verwendet, kann unbeschränkte Nutzungsrechte erhalten.

Wenn also beispielsweise ein Arzt Fotos, die er eigentlich für seine Homepage erstellt hat, dann auch noch für das Autorenfoto eines Fachartikels im Ärztemagazin einsetzt, ist damit keine sehr große Erweiterung der Nutzung verbunden.

Solche Nutzung nachzuvollziehen und separat abzurechnen wäre mehr Aufwand, als von Anfang an einen höheren Grundpreis anzusetzen und die Nutzung generell freizugeben.

Nutzungsrechte in der Werbefotografie

Anders sieht das bei werblich genutzten Aufnahmen aus. Bei Werbefotos für beispielsweise einen Sportartikelhersteller steht die geplante Nutzung genau im Angebot. Wenn die Fotos später in weiteren Kampagnen eingesetzt werden, fließt zusätzliches Geld.

Das ist branchenüblich und es kann sich um ganz beträchtliche Summen handeln.

Die Höhe der üblichen Nutzungshonorare in solchen Fällen lässt sich in der MfM-Liste nachschlagen.

Heute zahlt niemand mehr Nutzungsrechte?

Manche Auftraggeber behaupten:

„Heute werden keine Nutzungsrechte mehr gezahlt. Das Konzept ist nicht mehr zeitgemäß.“

oder

Dein Mitbewerber berechnet auch keine Nutzungsrechte, also erwarten wir das von dir auch.“

In diesem Fall kannst du deinem Auftraggeber erläutern, dass er sich ohne eine klare Vereinbarung über die Nutzungsrechte selbst angreifbar macht. Im schlimmsten Fall droht ihm rechtlicher Ärger oder Nachzahlungen.

Bei dir aber bekommt er eine klare Vereinbarung zu einem fairen Honorar.

Fotos sind keine Socken

Manche Leute, die sich in der Branche nicht auskennen, denken: „Das ist doch Abzocke!“ Der Fotograf hat doch sein Honorar für Fotos bereits bekommen und will jetzt für eine zusätzliche Nutzung noch einmal Geld sehen, ohne irgendetwas dafür zu tun.

Und dann kommt der Vergleich mit den Socken: Wenn ich Socken gekauft und bezahlt habe, dann gehören sie mir. Und ich muss nicht jedesmal neues Geld bezahlen, wenn ich sie anziehen möchte. Genauso sollte das auch bei Fotoaufnahmen sein.

Fotos sind aber keine Socken!

Gerade dann, wenn es um eine intensive und für den Kunden lukrative Nutzung handelt, würde sich ein Fotograf unter Wert verkaufen, wenn er mit einer (niedrigen) Einmalzahlung alle Rechte aus der Hand gibt. Das ist keine Hochpreisstrategie, sondern eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg der Fotos.

Rechtssicherheit

Ein weiteres Argument für die Ausweisung von Nutzungsrechten ist die Rechtssicherheit, die Kunden damit erhalten.

Gibt es keine sinnvolle Vereinbarung (und Vergütung) für die Nutzung der erstellten Fotos, kann es sein, dass später Nachforderungen fällig werden.

Das ist eine Situation, die du deinen Kunden ersparen möchtest.

Mein Tipp

Denk darüber nach, wie Du das mit den Nutzungsrechten handhaben möchtest. Und besprich deine Vorstellungen klar mit deinen Kunden, dann steht einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nichts im Weg.

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